Aktuelles:

gemeindlicher Friedhof Haimhausen
Hauptstraße 45, 85778 Haimhausen

Bestattungsarten
Neben den üblichen Familien-Erdgräbern stehen am Friedhof auch Urnenwände sowie Bäume zur Urnenbestattung unter Bäumen zur Verfügung.
Grabsteinprüfung:
Die Gemeinden sind als Friedhofsträger verpflichtet, die Friedhöfe in einem verkehrssicheren Zustand zu halten (BGH-Entscheidung vom 30.01.1961). Grabsteine sind jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Die diesjährige Grabsteinprüfung wird voraussichtlich in der ersten Hälfte August stattfinden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Die Grabsteinprüfung erfolgt durch unseren für den Friedhof zuständigen Mitarbeiter des Bauhofs mittels Druckprüfgerät.
Unfälle durch umstürzende Grabsteine führen neben meist schwerwiegenden Unfallfolgen zu weitgehenden Haftungs- und Schadensersatzansprüchen. Wir bitten um Verständnis für die Bedeutung der Angelegenheit und die Notwendigkeit der angegebenen Maßnahme. Sollte Ihr Grabstein nicht mehr standsicher sein, erhalten Sie nach der Prüfung Mitteilung von der Friedhofsverwaltung mit der Aufforderung baldmöglichst die entsprechende Sicherheit wieder herzustellen. Bis zur Anzeige der erfolgten Reparatur der Standfestigkeit ist das Warnschild aus haftungsrechtlichen Gründen am Grabstein zu belassen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
