Grundsteuerreform in Bayern

Seit März letzten Jahres informieren das Landesamt für Steuern und die zuständigen Finanzämter über die erforderliche Neuberechnung der Grundsteuer.  Hierfür müssen Eigentümer/innen eine Erklärung abgeben. Dies kann über ELSTER oder über handschriftlich oder elektronisch ausgefüllte Vordrucke erfolgen.

Weitere Informationen sowie die Online-Vordrucke finden Sie hierzu unter https://www.grundsteuer.bayern.de/  sowie in den nachfolgenden Flyern.

Die notwendigen Daten für die Grundsteuererklärung (zum Grund und Boden) erhalten Sie über den BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Die Daten zum Gebäude (Wohn- und Nutzfläche) sind beispielsweise aus dem Mietvertrag, der Nebenkostenabrechnung oder Wohngeldberechnung ersichtlich. Ebenso können diese den Bauunterlagen entnommen werden. Sollten Ihnen die Bauunterlagen nicht zugänglich sein, können Sie eine kostenpflichtige Auskunft in Form von Kopien aus den in der Gemeinde vorhandenen Bauakten erhalten. Die Bearbeitung erfolgt vorrangig auf dem Schriftweg. Bitte verwenden Sie hierfür folgendes Formular:

Der Wert des Grundstücks ist für die Neuberechnung der Grundsteuer nicht entscheidend. Der Bodenrichtwert wird also nicht berücksichtigt.