Wahlen 

Europawahlen 2024

Wahlen

Europawahlen am 9. Juni 2024

Wahlräume und Stimmbezirkseinteilung für Europa- und Bundestagswahlen:

An diesem für viele Wählerinnen und Wähler neuen Modell der größeren Räumlichkeiten als Wahllokale halten wir fest. Bitte achten Sie deshalb darauf, welcher Wahlraum auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht.

Wählen in einem anderen Wahllokal als auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, ist nicht möglich. Alle Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die Bezeichnungen der Stimmbezirke des Ortsgebietes Haimhausen stammen aus den historischen Bezeichnungen der Gebiete, in dem sich Ihre Straße befindet.

Stimmbezirk 1 (Hopfenfeld): Schulaula der Grund- und Mittelschule Haimhausen, Pfarrstraße 10, Zugang über Seiteneingang (ggü. Kinderhaus St. Nikolaus)

Stimmbezirk 2 (Amperberg): Schulaula der Grund- und Mittelschule Haimhausen, Pfarrstraße 10, Zugang über Seiteneingang (ggü. Kinderhaus St. Nikolaus)

Stimmbezirk 3 (Kleines Feld): Mensa der Grund- und Mittelschule Haimhausen, Pfarrstraße 12, Zugang über den Schulhof 
Stimmbezirk 4 (Brunnenfeld): Gemeinschaftsraum der Amperresidenz, Hauptstraße 15 A, Zugang hinter dem Rathaus

Stimmbezirk 5 (Ottershausen): Sitzungssaal des Rathauses, Mehrzweckgebäude, Hauptstraße 17, 2. Etage
Die Ortsteile sind den Stimmbezirken 1-5 verteilt.


Briefwahl:

Briefwahllokale sind identisch mit den Stimmbezirken. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung online, persönlich oder per Post beantragen.
Für die Beantragung sind Ihre persönlichen Daten sowie die Wählerverzeichnis-Nummer erforderlich. Sobald uns die Stimmzettel vorliegen, kann die Aushändigung der Briefwahlunterlagen erfolgen. Bitte beachten Sie nötige Postlaufzeiten und den Feiertag in der Woche vor der Wahl: Wenn Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen können, sollten Sie diese bis Freitag, den 31.05.2024, beantragt haben, damit Ihre Stimmzettel nicht nur Sie vor der Wahl erreichen, sondern auch rechtzeitig  wieder zurückkommen.

Wahlräume und Stimmbezirkseinteilung für Landtag- und Kommunalwahlen:

Zur letzten Bundestagswahl entschlossen wir uns, die Stimmbezirke zu entzerren und die Wahllokale zu vergrößern, um gesundheitliche Risiken zu verringern. 
Davor wurde in Klassenzimmern gewählt, nun in größeren Räumlichkeiten wie Schulaula, Turnhalle, Mensa, Sitzungssaal und Gemeinschaftsraum der Amperresidenz.
An diesem für viele Wählerinnen und Wähler neuen Modell halten wir fest. Bitte achten Sie deshalb darauf, welcher Wahlraum auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht.

Wählen in einem anderen Wahllokal als auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, ist nicht möglich. Alle Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die Bezeichnungen der Stimmbezirke des Ortsgebietes Haimhausen stammen aus den historischen Bezeichnungen der Gebiete, in dem sich Ihre Straße befindet.

Stimmbezirk 1 (Grundfeld): Schulaula der Grund- und Mittelschule Haimhausen, Pfarrstraße 10, Zugang über Seiteneingang (ggü. Kinderhaus St. Nikolaus)

Stimmbezirk 2 (Amperberg): Schulaula der Grund- und Mittelschule Haimhausen, Pfarrstraße 10, Zugang über Seiteneingang (ggü. Kinderhaus St. Nikolaus)

Stimmbezirk 3 (Das kleine Feld): Mensa der Grund- und Mittelschule Haimhausen, Pfarrstraße 12, Zugang über den Schulhof 
Stimmbezirk 4 (Brunnenfeld): Gemeinschaftsraum der Amperresidenz, Hauptstraße 15 A, Zugang hinter dem Rathaus

Stimmbezirk 5 (Ottershausen): Sitzungssaal des Rathauses, Mehrzweckgebäude, Hauptstraße 17, 2. Etage

Stimmbezirk 6 (Ortsteile): Chorprobenraum, Pfarrstraße 12 unter der Mensa, Zugang über Lehrerparkplatz 

Briefwahl:

Briefwahllokale sind identisch mit den Stimmbezirken. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung online, persönlich oder per Post beantragen.
Für die Beantragung sind Ihre persönlichen Daten sowie die Wählerverzeichnis-Nummer erforderlich. Sobald uns die Stimmzettel vorliegen, kann die Aushändigung der Briefwahlunterlagen erfolgen. Bitte beachten Sie nötige Postlaufzeiten und den Feiertag in der Woche vor der Wahl: Wenn Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen können, sollten Sie diese bis zum 2. Freitag vor der Wahl, beantragt haben, damit Ihre Stimmzettel rechtzeitig bei Ihnen ankommen, sondern auch rechtzeitig wieder zurück kommen.bei uns eingehen