Schule & Bildung
Kinderhausanmeldung für die unterjährige Aufnahme (Warteliste)
Für die Aufnahme Ihres Kindes ab 01.09.2025 (neues Kindergartenjahr) gilt folgendes: Sie melden Ihr Kind an den Anmeldetagen in der jeweiligen Einrichtung direkt an. Die Anmeldetage erstehen Sie zu gegebener Zeit auf der jeweiligen Internet-Seite. Eine vorzeitige Anmeldung über die Warteliste kann in den Einrichtungen nicht berücksichtigt werden und führt NICHT zur sichereren Platzvergabe!
Unterjährige Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn ein Platz frei ist und eine Eingewöhnung für das Personal und die Gruppe möglich und für das Kind vorteilhaft ist. Anmeldungen während des Kindergartenjahres stehen automatisch auf der zentralen Warteliste des laufenden Kindergartenjahres für alle Kinderhäuser. Sie werden benachrichtigt, sobald ein Platz frei wird und Ihr Kind im Ranking an der Reihe ist. Die Gemeinde Haimhausen hat Plätze für alle Kinder geschaffen, Problematik ist jedoch der gravierende Personalmangel im Kindergarten- und Krippenbereich. Deshalb können zusätzliche Gruppen oft erst geöffnet werden, wenn das erforderliche Personal eingestellt werden kann.
Plätze werden nach folgenden Kriterien vergeben:
1. Alter des Kindes (pro Monat 1 Punkt) zuzüglich evtl. Prioritätsstufen:
2. Alleinerziehend mit Berufstätigkeit (+6 Punkte)
3. Beide Erziehungsberechtigte aktiv berufstätig (+5 Punkte)
4. Soziale Notlage / Härtefall (+ 4 Punkte)
5. Geschwisterkind in derselben Einrichtung (+ 3 Punkte)
6. Mitarbeiterkind des Trägers (+ 2 Punkte)
7. Sonstiges wie z.B. Sprache (+ 1 Punkt)
Die Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr 2025 erfolgt direkt in den Einrichtungen; bitte informieren Sie sich auf der Webseite des jeweiligen Kinderhauses über die Termine (im ersten Quartal 2025).