Eisflächen im Winter

Die Weiher im Gemeindegebiet sind auch bei länger andauerndem Frost nicht offiziell freigegeben zum Eislaufen!

Eisflächen im Winter

Eisflächen im Winter

Betreten von Eisflächen der Weiher im Gemeindegebiet auf eigene Gefahr

Eisige Temperaturen locken im Winter so manchen Erwachsenen, aber auch Kinder auf die zugefrorenen Weiher wie z.B. Klarlweiher oder Heiglweiher.

So verlockend unsere zugefrorenen Weiher für Eisläufer oder Eisstockschützen auch sind, wer sich darauf begibt, handelt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Sicher sind nur Eisflächen, die offiziell freigegeben wurden. Dies ist bei den Weihern im Gemeindegebiet nicht der Fall. Problematisch sind nicht nur zu dünne Eisschichten, die das Gewicht eines Menschen nicht tragen können, sondern auch Löcher im Eis, die zum Messen der Eisdicke geschlagen wurden und unter Umständen nicht markiert sind.

Sehr gefährdet sind Kinder. Leicht überschätzen sie die zum Teil viel zu dünne Eisdicke. Auch wenn in Ufernähe das Eis fest erscheint, kann das ein paar Meter weiter schon anders aussehen. Bricht das Eis weg, fällt man unweigerlich in das Wasser. Die Folge ist eine lebensgefährliche Unterkühlung. Bereits nach 2 Minuten haben Kinder kaum noch eine Überlebenschance.

Erwachsene sollten mit gutem Beispiel voran gehen und die Eisflächen erst dann betreten, wenn wir über mehrere Wochen Dauerfrost haben und die Eisfläche mindestens 15 Zentimeter dick ist. Eltern müssen ihre Kinder auf die tödliche Gefahr hinweisen!


Grundsätzlich gilt:

·         Betreten von nicht freigegebenen Eisflächen ist verboten! - Lebensgefahr!

·         Das Eis muss mindestens 15 Zentimeter dick sein.

·         Menschenansammlungen wie beim Schlittschuhlaufen sind lebensgefährlich - Überlastung!

·         Halten Sie sich niemals alleine auf freigegebenen Eisflächen auf!

·         Verlassen Sie sofort das Eis bei Anzeichen, dass es brechen könnte!

·         Betreten von Eisflächen, die dunkle Flächen oder Risse aufweisen, ist lebensgefährlich!