Informationen zur Geburt

Informationen zur Geburt

Informationen zur Geburt

Anmeldung in der Meldebehörde:

Das Standesamt übermittelt die Daten der Urkunde an Ihre Wohnsitzgemeinde. Eine melderechtliche Anmeldung im Bürgerbüro ist deshalb nicht erforderlich.

Steuer-ID:

Die Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind erhalten Sie vom Bundesamt für Finanzen, sobald die Registrierung in der Gemeinde und damit die Datenübertragung an das Bundesamt für Finanzen abgeschlossen ist.

Reisen mit dem Kind:

Für Ihr Baby ist ein Ausweisdokument erst dann erforderlich, wenn Sie eine Auslandsreise planen. Denken Sie auch an Tagesausflüge mit Grenzübertritt. Welches Dokument für Sie bzw. Ihr Kind das Richtige ist, müssen Sie selbst entscheiden, insbesondere für welche Länder das Reisedokument gültig sein soll, müssen Sie über das Auswärtige Amt oder Ihre Fluggesellschaft klären. Grundsätzlich gilt: Reisedokument ist der Reisepass.

Für alle Arten von Reisedokumenten ist ein
- aktuelles biometrisches Lichtbild sowie
- die Einwilligungserklärung beider Eltern sowie
- bei der ersten Ausstellung eines Ausweispapieres die Geburtsurkunde
erforderlich. Folgende Ausweisarten stehen zur Verfügung:

Achtung: Ein Ausweisdokument ist unabhängig von der Laufzeit ungültig ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihr Kind auf dem Bild für Außenstehende (Grenzkontrollen!) nicht mehr eindeutig erkennbar ist.

Reisepass

- gültig bis zu 6 Jahre. 
- Gültigkeitsbereich: weltweit
Personalausweis

- gültig bis zu 6 Jahre, 
- Gültigkeitsbereich: überwiegend EU

Anträge und Broschüren: