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Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen AöR

Das Leben in der Nähe einer Metropole wie München hat mitunter nicht nur positive Seiten. Ein Problem, dass die Haimhausener Bürgerinnen und Bürger besonders im Bereich Bauen und Mieten deutlich spüren, ist der enorme Preisanstieg im Wohnungsbau. Hier versucht der Freistaat Bayern entgegenzuwirken, in dem Förderprogramme für Gemeinden wie das KommWFP aufgelegt werden, um Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu fördern.

Der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum ist in Haimhausen durchaus gegeben, so dass der Gemeinderat der Gemeinde Haimhausen in seiner Sitzung am 20.10.2016 die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Liegenschaften Haimhausen“, Anstalt des öffentlichen Rechts, erlassen hat. Durch den Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) trat die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Liegenschaften Haimhausen“, Anstalt des öffentlichen Rechts in der Fassung vom 31.10.2016 mit Wirkung zum 01. November 2016 in Kraft.

Die Aufgabe des Kommunalunternehmens ist der Wohnungsbau in Haimhausen sowie die damit einhergehende Gebäude- und Wohnungsverwaltung. Hierzu zählen der Erwerb und der Bau sowie die Unterhaltung derartiger Objekte. Ferner ist hiervon auch die Errichtung, der Erwerb und das Unterhalten von Gebäuden und Objekten zur örtlichen Versorgung der Bevölkerung umfasst. Weitere Aufgabe des Kommunalunternehmens ist der Bau, Betrieb und die Unterhaltung kommunaler Liegenschaften, insbesondere Verwaltungsgebäude und Räumlichkeiten. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. 

Das Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen AöR (im Folgenden als KUL abgekürzt) besteht aus einem technischen und einem kaufmännischen Vorstand, welche immer für 5 Jahre gewählt werden und die KUL nach außen vertreten sowie einem Verwaltungsrat. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist als geborener Vorstand der erste Bürgermeister der Gemeinde Haimhausen. Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu 8 Mitgliedern, welche im Stärkeverhältnis der Parteien und Wählergruppen des Gemeinderates entsprechen und vom Gemeinderat bestimmt wird. Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist Deckungsgleich mit der Legislaturperiode.