Satzung

Satzung

Der Haimhauser Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 20.10.2016 die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Liegenschaften Haimhausen“, Anstalt des öffentlichen Rechts. Durch den Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) trat die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Liegenschaften Haimhausen“, Anstalt des öffentlichen Rechts in der Fassung vom 31.10.2016 mit Wirkung vom 01. November 2016 in Kraft.