Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Valleystraße, 1. Änderung“ beschlossen. Im Vorentwurf wurde der Umgriff der 1. Bebauungsplanänderung gegenüber dem Aufstellungsbeschuss geändert. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.10.2025 den Aufstellungsbeschluss dahingehend modifiziert.
Anlass:
In der Umsetzung des Bebauungsplanes nördlich der Valleystraße (Satzungsbeschluss vom 18.01.2024) zeigt sich Anpassungsbedarf der Festsetzungen im Bereich der Gemeinbedarfsfläche Kinderhaus (Bauraum, GR/GF, Fußweg, westlich des Wendehammers) und im Bereich des geplanten Allgemeinen Wohngebietes (Erschließung Tiefgarage und Regenwasserableitung). Zudem führt die zwischenzeitlich geänderte Stellplatzsatzung der Gemeinde Haimhausen zu Änderungen im Allgemeinen Wohngebiet.
Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB):
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.10.2025 den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (Unterrichtung) beginnt am 10.11.2025 und endet am 11.12.2025. Die Unterlagen dazu finden Sie hier.