Informationen zur Geburt
- Anmeldung in der Meldebehörde:
Das Standesamt übermittelt die Daten der Urkunde an Ihre Wohnsitzgemeinde. Eine melderechtliche Anmeldung im Bürgerbüro ist deshalb nicht erforderlich.
- Steuer-ID:
Die Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind erhalten Sie vom Bundesamt für Finanzen, sobald die Registrierung in der Gemeinde und damit die Datenübertragung an das Bundesamt für Finanzen abgeschlossen ist.
- Kinder-Reisepass:
Für Ihr Baby ist ein Ausweisdokument erst dann erforderlich, wenn Sie eine Auslandsreise planen. Denken Sie auch an Tagesausflüge mit Grenzübertritt. Welches Dokument für Sie bzw. Ihr Kind das Richtige ist, müssen Sie selbst entscheiden, insbesondere für welche Länder das Reisedokument gültig sein soll, müssen Sie über das Auswärtige Amt oder Ihre Fluggesellschaft klären.
Für alle Arten von Reisedokumenten ist ein
- aktuelles biometrisches Lichtbild sowie
- die Einwilligungserklärung beider Eltern sowie
- bei der ersten Ausstellung eines Ausweispapieres die Geburtsurkunde
erforderlich. Folgende Ausweisarten stehen zur Verfügung:
| Reisepass | - gültig bis zu 6 Jahre. Achtung: Der Reisepass ist ungültig ab dem Zeitpunkt, wo Ihr Kind auf dem Bild für Außenstehende (Grenzkontrollen) nicht mehr erkennbar ist; d.h. Neubeantragung. - Gültigkeitsbereich: weltweit |
| Personalausweis | - gültig bis zu 6 Jahre, Achtung: Der Personalausweis ist ungültig ab dem Zeitpunkt, wo Ihr Kind auf dem Bild für Außenstehende (Grenzkontrollen) nicht mehr erkennbar ist; d.h. Neubeantragung. - Gültigkeitsbereich: überwiegend EU |
