Satzung

Satzung

Der Haimhauser Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 20.10.2016 die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Liegenschaften Haimhausen“, Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit Sitzungsbeschluss vom 05.06.2025 wurde die Satzung den gesetzmäßigen Gegebenheiten angepasst und um das Tätigkeitsfeld der Liegenschaftsbetreuung durch eine gemeindliche Aufgabenübertragung mit befreiender Wirkung ergänzt. Durch den Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) trat die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Liegenschaften Haimhausen“, Anstalt des öffentlichen Rechts in der Fassung vom 05.06.2025 mit Wirkung vom 16. Juni 2025 in Kraft.