Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

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  • Kurzbeschreibung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Haimhausen
    Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
  • Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

  • Weiterführende Links


Zuständige Abteilungen