Allgemeine Informationen 

Informationen zur jeweiligen Wahl

Wer ist wahlberechtigt bei der Kommunalwahl am 8. März 2026?

Sie dürfen den neuen Bürgermeister und Gemeinderat wählen, wenn Sie am 8. März 2026

- mindestens 18 Jahre alt sind,

- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen

- seit mindestens 2 Monaten, also seit 8. Januar 2026, mit Ihrem Hauptwohnsitz in Haimhausen wohnen oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben und

- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Unter vorliegenden Voraussetzungen erhalten Sie ab 28. Januar 2026 Ihre Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie bis 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, fragen Sie umgehend im Bürgerbüro nach.

Aufgeführte Wahlberechtigung gilt analog für die Wahl zum Landrat und Kreistag, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz mind. seit 8. Januar 2026 im Landkreis Dachau besitzen.


Briefwahl:

Briefwahlunterlagen können Sie online, persönlich oder schriftlich beantragen. Versandt werden können die Unterlagen jedoch erst ab 16.02.2026. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch online beantragen und ab 17.02.2026 persönlich im Bürgerbüro abholen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Für die Wahl des Bürgermeisters - gelber Stimmzettel - (analog: Landrat, blauer Stimmzettel) haben Sie 1 Stimme.

Für die Wahl des Gemeinderates (grüner Stimmzettel) haben Sie 20 Stimmen. Sie können Ihre Stimmen frei über den gesamten Stimmzettel verteilen und Bewerber/-innen von verschiedenen Parteien und Wählergruppen ankreuzen. Gleiches gilt für die Wahl des Kreistages, wo Sie 70 Stimmen vergeben dürfen. Wie viele Stimmen vergeben werden dürfen, steht oben auf dem jeweiligen Stimmzettel.

Wollen Sie bestimmte Bewerber/-innen besonders unterstützen, können Sie auch mehrere, jedoch höchstens drei Stimmen vergeben. Dies gilt auch, wenn ein Bewerber/-in mehrfach aufgeführt sind. 

Mit dem Probestimmzettel können Sie Ihre Varianten ausprobieren und sehen, ob Ihre Stimmvergabe gültig oder ungültig wäre.