Satzung
Der Haimhauser Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 10. November 2005 die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Energie Haimhausen“, Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit Sitzungsbeschluss vom 23.10.2025 wurde die Satzung den gesetzmäßigen Gegebenheiten angepasst Durch den Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) trat die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Energie Haimhausen“, Anstalt des öffentlichen Rechts in der Fassung vom 23.10.2025 mit Wirkung vom 03.11.2025 in Kraft.
