Satzung

Satzung

Der Haimhauser Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 30. November 2005 die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Energie Haimhausen“, Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit Sitzungsbeschluss vom 18.04.2024 wurde die Satzung den gesetzmäßigen Gegebenheiten angepasst und um das Tätigkeitsfeld der Liegenschaftsbetreuung durch eine gemeindliche Aufgabenübertragung mit befreiender Wirkung ergänzt. Durch den Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) trat die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Energie Haimhausen“, Anstalt des öffentlichen Rechts in der Fassung vom 18.04.2024 mit Wirkung vom 22. Mai 2024 in Kraft.