KWP

Kommunale Wärmeplanung Haimhausen

In Bayern ist die kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 für alle Kommunen verpflichtend, wobei Kommunen mit über 100.000 Einwohnern eine frühere Frist bis zum 30. Juni 2026 haben. Diese Wärmepläne sind Fachkonzepte ohne rechtliche Außenwirkung, aber ihre Ergebnisse beeinflussen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Neubauten und Sanierungen. Die Gemeinde Haimhausen hat frühzeitig eine Bundesförderung bei der ZUG beantragt und bewilligt bekommen. Mit der in 2025 beschlossenen Pauschalförderung durch den Freistaat Bayern kann die Gemeinde die Kommunale Wärmeplanung kostenfrei realisieren. Mit Vergabe wurde die Ausführung an die Firma Trinergy GmbH aus 85368 Moosburg vergeben. 

Zuwendungsbescheid Nr.: 67K28456
Bearbeitungszeitraum: Januar 2025 bis Dezember 2025