Kommunale Unternehmen; Betrieb

  • Kurzbeschreibung

    Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in  Rechtsformen des Privatrechts betreiben.


Zuständige Abteilungen